Nebenkosten: Wir helfen Ihnen, diese zu senken

Beim Kauf einer Immobilie belaufen sich die anfallenden Kosten nicht nur auf den reinen Kaufpreis. Ergänzt wird dieser Preis um verschiedene Arten von Kaufnebenkosten, die in der finanziellen Planung berücksichtigt werden sollten. Welche Kosten dies beim Hauskauf in Österreich unter anderem sind, hat die TEGEA Real Estate GmbH hier zusammengefasst.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Hauskauf und darf keinesfalls übersehen werden. Sie ist eine staatliche Steuer, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt und richtet sich nach dem Kaufpreis. Da es sich beim Immobilienkauf um einen “entgeltlichen Erwerbsvorgang” handelt, beläuft sich die Höhe der Grundsteuer auf 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergibt dies eine Grunderwerbsteuer von 17.500 Euro. Kaufen Sie das Haus von einem Verwandten, kann sich unter Umständen ein geringerer Steuersatz ergeben.

Eintragung ins Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen zu einer Immobilie festgehalten werden, einschließlich des aktuellen Eigentümers und etwaiger Rechte und Lasten. Die Eintragung dient als Nachweis für das Eigentumsrecht und schützt den Käufer vor möglichen Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüchen Dritter. Für die Eintragung fallen Kosten in Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises an. Die Eintragung ins Grundbuch gibt dem Käufer die Gewissheit, dass er rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie ist und bildet somit eine unverzichtbare Grundlage für einen erfolgreichen Hauskauf.

Auf Tisch liegen Münzen und Modellhaus

Eine Neuerung ergibt sich durch die am 19. April 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes für die temporäre Befreiung der Grundbuchseintragungsgebühren. Vom 01. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026 werden die Kosten für die Grundbucheintragung aufgehoben, wenn der Erwerb eines Eigenheims – dazu zählen Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke – einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient. Dies gilt für eine Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro. Das dazugehörige Rechtsgeschäft muss nach dem 31. März 2024 geschlossen werden, Schenkungen oder Erbschaften sind ausgenommen. Auch für Baurechte oder Superädifikate greifen Begünstigungen. Anträge müssen dem Grundbuchsgericht nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 01. Juli 2026 eingehen. Die Befreiung gilt auch für die Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, mit denen eine solche Liegenschaft erworben oder saniert werden soll. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch beim ÖVI.

Notar- oder Anwaltskosten für den Kaufvertrag

Ein Notar oder Anwalt ist für die rechtsgültige Gestaltung des Kaufvertrags zuständig und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte des Geschäfts korrekt geregelt sind. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind durch die geltenden Kammertarife gesetzlich festgelegt. In der Regel ist mit einem Prozentsatz von 2 - 3 Prozent des Kaufpreises zu rechnen, zuzüglich Steuern und Barauslagen. 

Vergütung der Maklerleistungen

Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die Kaufinteressenten beim Hauskauf an den Makler zahlen. Auch wenn dies anfangs als zusätzliche Ausgabe erscheinen mag, lohnt sich die Beauftragung eines Maklers oft in vielerlei Hinsicht. Ein erfahrener Makler verfügt über umfangreiches Fachwissen und ein breites Netzwerk, um potenzielle Käufer anzuziehen. Durch professionelle Vermarktungsstrategien und eine sorgfältige Preisgestaltung kann ein Makler den Verkauf reibungsloser gestalten und zu einem besseren Preis abschließen. Zudem übernimmt der Makler den Großteil der zeitaufwendigen Aufgaben wie die Besichtigungstermine und die Verhandlungen mit Interessenten. Die Höhe der Käuferprovision beläuft sich auf maximal 3,6 Prozent brutto.

Sie haben weitere Fragen zu möglichen Kosten, beispielsweise durch Umbauten oder eine Renovierung? Hannes Mattes berät Sie gerne individuell und transparent persönlich vor Ort oder in Form einer Online Beratung! Schon wenn Sie eine Anfrage für eine Immobilie senden, erhalten Sie neben dem Exposé eine Übersicht für anfallende Nebenkosten. Bei der Erstbesichtigung werden diese Informationen auch in Papierform für Ihre Unterlagen bereitgestellt.

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